Bebauungsplan bremst den Lärmschutz

Wie die BZ am 26.02.2016 berichtet, ist, laut Bahn, der Bebauungsantrag Schuld daran, dass der bestehende Lärmschutz nicht ausgebaut werden kann.

Dieser Argumentation können wir nicht folgen, denn ein eigenes Gutachten der Bahn hat ergeben, dass die Lärmschutzwand sofort auf mindestens 3 Meter erhöht werden muss um gesundheitliche Schäden auszuschließen. Ferner wird empfohlen, die Schlafzimmer zur Straßenseite hin zu verlegen.

In diesem Gutachten wird aber z.B. nicht berücksichtigt, dass sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein Hang befindet, der den Schall zurück wirft und dafür sorgt, dass es auf der Straßenseite fast so laut ist, wie in unseren Gärten.

 



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